Tunierspielregeln 6.4.2 Die angemeldete Hochzeit
Eine Ausnahme bezüglich des Zeitpunktes für An- und Absagen gilt bei einer angemeldeten Hochzeit. Ist der erste Stich der Klärungsstich, verschieben sich die in 6.2.2 und 6.3.4 genannten Ansage- bzw. Absagezeitpunkte nicht. Ist der zweite
(dritte) Stich der Klärungsstich, verringert sich die dort genannte Kartenzahl um 1 (2).
Eine Erstansage ist immer erst nach Beendigung des Klärungsstiches erlaubt!
Der Vollständigkeit halber:
6.2.2 Die Erstansage „Re“ (mit den Kreuz Damen bzw. als Solospieler) oder „Kontra“ (gegen die Kreuz Damen bzw. gegen den Solospieler) muss von jeder Partei spätestens dann erfolgen, wenn der ansagende Spieler noch mindestens 11 Karten in der Hand hält. Der erste Stich wird daher auch als „Freistich“ bezeichnet. Eine Ausnahme bezüglich des Ansagezeitpunktes bildet die angemeldete Hochzeit (siehe 6.4.2.).
6.3.4 Für den jeweiligen Absagezeitpunkt gilt:
„keine 90“ mit mindestens 10 Karten in der Hand
„keine 60“ mit mindestens 9 Karten in der Hand
„keine 30“ mit mindestens 8 Karten in der Hand
„schwarz“ mit mindestens 7 Karten in der Hand
Kurz: Ja, im 4. Stich
, im 5. Stich
, im 6. Stich
, im 7. Stich
und im 8. Stich
- der Vorteil einer lauten gegenüber einer stillen Hochzeit!